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Existiert ein Unternehmen wirklich? Darf es Umsatzsteuer erheben? Diese Fragen lassen sich scheinbar leicht beantworten, wenn Dir der Geschäftspartner seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nennt. Damit identifiziert er sich als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen. Vor allem bei Geschäften innerhalb der EU spielt die UID damit eine gewichtige Rolle.
Von Günter Stein
Dumm nur: Der Fiskus verlangt von Dir, dass Du bei Kunden im EU-Ausland prüfst, ob die UID-Nummer auch korrekt ist und Dein Geschäftspartner oder Lieferant nicht etwa schummelt. Für Dich bedeutet das:
Möchtest Du bösen Überraschungen vorbeugen, gehe in diesen zwei Schritten vor:
1. Prüfe die UID neuer Kunden und Geschäftspartner penibel.
2. Dokumentiere das Ergebnis in Deiner Buchhaltung.
Um die UID zu prüfen, hast Du zwei Möglichkeiten: Du kannst eine „einfache“ oder eine „qualifizierte“ Bestätigungsabfrage vornehmen (siehe Übersicht rechts).
Vorsicht, Falle!
Die EU-Kommission erleichtert Dir die Abfrage einer UID. Sie biet...
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